Insolvenz in Lettland

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Insolvenz in Lettland

Die Insolvenz in Lettland ist ein sehr beweisintensives Verfahren, das unter Umständen eine sehr kurze Entschuldungsfrist bietet. Im Falle, dass die Gläubiger sich nicht am Insolvenzverfahren in Lettland beteiligen, kann die sofortige Restschuldbefreiung, das bedeutet ohne Wohlverhaltensphase, abgeschlossen werden. Die Verfahrensdauer beträgt dann gerade einmal 6 Monate inkl. der COMI-Bildung. Die Lebenshaltungskosten, um den Lebensmittelpunkt (Verwaltungssitz) zu bilden, sind die günstigsten von allen EU-Insolvenzverfahren.

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Ablauf einer EU Insolvenz in Lettland

1
Kostenfreies Gespräch mit einem Juristen
Vorbesprechung und Analyse Ihrer wirtschaftlichen Situation sowie Beratung und Relocation-Services bei der Auflösung Ihres deutschen Wohnsitzes
Beratung zur taktisch richtigen Abmeldung
Beratung bei der Auswahl der idealen Logistik wie z. B. Fluglinien, Flughäfen, Autofähren etc.
2
Bildung des Lebensmittelpunktes in Lettland (COMI)
Hilfe bei der Beschaffung der ersten Wohnmöglichkeit in Lettland (Hotel, Zimmer, sonstige Unterkünfte)
Logistik von entsprechenden Flughäfen in Lettland
Einführung in die Lebensverhältnisse an Ihrem Wohnort, z. B. Riga (Verkehrsnetze, U-Bahn, günstige Logistik etc.)
Ermittlung Ihrer Wünsche bezüglich Wohngegend und Mietpreisgefüge
Besichtigung der entsprechenden Wohnungen
Hilfestellung bei der Erledigung aller Wohnungsformalitäten, wie z. B.
Vorverträge / Referenzeinholung / Bonitäts-Check etc.
Deposit
Kautionen
Prüfung von Mietverträgen
Umgang mit Kreditauskünften
Einrichtung der Wohnung/Wohnungsübernahme
Hilfestellung bei der Anmeldung von örtlichen Versorgern wie z. B.
Gas, Wasser, Strom
TV-Gebühren/Antennen für deutsches Fernsehen
Hilfestellung bei Anmeldung, Auswahl von Kommunikationsmitteln wie z. B.
Handy, Telefon etc.
Büroservices etc.
3
Bankverbindungen, Versicherungen und Integration ins Sozialsystem in Lettland
Beschaffung und Eröffnung eines lettischen Privat-Bankkontos
Anmeldung Krankenversicherung
4
Beratung und Aktivitäten beim lettischen Insolvenzgericht / Insolvenzverwalter / Behörden
Detaillierte Beratung und Besprechung der lettischen Insolvenzabläufe
Auswahl des für Ihren individuellen Fall passenden Gerichtes
Erarbeitung und Ausfüllen des Insolvenzantrages/Erstellung und Klarstellung/Optimierung der Gläubigerliste
Einreichung des Insolvenzantrages durch unsere Partnerkanzlei in Lettland
Begleitung/Beratung bei Terminen
Vor- und Nachbereitung aller Termine
Unterstützung bei der Korrespondenz/Kommunikation mit dem Insolvenzverwalter
Beratung/Intervention bei Gericht oder dem Insolvenzverwalter
5
Hilfe bei Job-Kontakten und Arbeitsmöglichkeiten
Hilfestellung bei der Jobsuche, Vermittlung an eine Agentur und ggf. Geschäftskontakte, soweit in unserem Netzwerk vorhanden
6
Gründung einer Kapitalgesellschaft
Firmengründung inkl. Vorbereitung aller Dokumente
Anmeldung eines lettischen Firmenkontos
Erstellung von lettischen Arbeitsverträgen
Stellung eines Treuhänders
Suche nach einem lettischen Steuerberater

Folgende Forderungen sind bei einer Insolvenz in Lettland von der Restschuldbefreiung umfasst:

Forderungen aus deliktischer Handlung, sofern diese
nicht als Geldbuße erlassen wurden
Handelsschulden
Unbesicherte Anteile
von Immobiliendarlehen
Privatkredite, z.B. Barkredite, Kreditkartenschulden
Von der Restschuld-befreiung in Irland umfasste und nicht umfasste Forderungen
Neue Schulden,
die seit der Eröffnung der Insolvenz von Ihnen aufgenommen werden
Gerichtlich verhängte Geldbußen für Straftatbestände
Geschäftskredite, kommerzielle Darlehen
Steuerschulden - nur nach gesonderter Prüfung
Persönliche Bürgschaften

Eine Besonderheit im lettischen Insolvenzverfahren ist, dass Sie auch als Selbstständiger mindestens 6 Monate lang Steuerzahler in Lettland gewesen sein müssen, um die Insolvenz in Lettland eröffnen zu können. „Steuerzahler sein“ bedeutet jedoch nicht, dass Sie auch Steuern bezahlt haben müssen – Sie müssen jedoch mit Steuernummer für mind. 6 Monate in Lettland registriert sein.

Weiterhin müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung (Insolvenz) Ihre Schulden einen Gesamtbetrag von 7.000,– EUR übersteigen und binnen eines Jahres fällig werden und nicht zur gesetzten Frist getilgt werden können. Dies bedeutet für Sie: Alle Forderungen, welche bereits gegen Sie tituliert wurden (Urteil, Mahn-, Vollstreckungsbescheid, notarielle Schuldanerkenntnis), sind sofort fällig und zählen daher ohne weitere Regelung als Schuldsumme. Kredite oder Leasingverträge müssen, sofern sie von der Insolvenz umfasst werden, binnen eines Jahres fällig werden. Jedoch gibt es auch für solche Forderungen, die weiter in der Zukunft liegen (über ein Jahr), die Möglichkeit, sie in die Insolvenz mit aufzunehmen. Selbstverständlich ist diese Prüfung Teil unserer Beratung.

Die zwei Phasen der Insolvenz in Lettland

Die Insolvenz in Lettland ist in zwei Phasen unterteilt. Direkt nachdem Sie durch das Gericht für bankrott erklärt worden sind, beginnt die Insolvenz in Lettland. Der Konkursverwalter, wie er in Lettland genannt wird, beginnt das vorhandene Vermögen, z. B. Immobilien oder Fahrzeuge, zu verwerten.

Ist das Insolvenzverfahren in Lettland abgeschlossen und es gibt kein Vermögen mehr, das verwertet werden kann (bis auf die monatlichen Einnahmen) wird das Insolvenzverfahren beendet und es wird in die zweite Phase eingetreten, der Entlastungsplan – in Deutschland würde dieser als Wohlverhaltensphase bezeichnet werden.

Hier gibt es nun 4 Varianten, wie das Verfahren erfolgreich mit der Restschuldbefreiung beendet werden kann. Die Verfahren werden nacheinander geprüft. Scheidet eine Variante aus, wird automatisch die nächste geprüft, bis Sie die Voraussetzung einer Variante erfüllen.

Variante 1 der Lettland-Insolvenz – kein Gläubiger beteiligt sich am Verfahren.

Die Variante 1 im lettischen Insolvenzverfahren ist jene, die jeder Schuldner im Optimalfall haben möchte. Sie bedeutet die sofortige Restschuldbefreiung ohne Wohlverhaltensphase, in welcher ein monatlicher Betrag an die Gläubiger entrichtet wird. Im Gesetz liest sich dies hervorragend, in der Praxis ist es jedoch fast ausgeschlossen, die sofortige Restschuldbefreiung zu erhalten. In den 10 Jahren, in denen wir die Insolvenz in Lettland für unsere Mandanten bereits durchführen, ist nur eine Handvoll in den Genuss der sofortigen Restschuldbefreiung gekommen.

Grund hierfür ist, dass die sofortige Restschuldbefreiung nur erteilt wird, wenn kein Gläubiger sich am Insolvenzverfahren in Lettland beteiligt.

Nachricht an die Gläubiger

Nachdem die Insolvenz in Lettland eröffnet wurde, wird der Insolvenzverwalter Ihre Gläubiger anschreiben. In diesem Schreiben wird den Gläubigern mitgeteilt, dass diese ihre Forderung bei der von Ihnen durchgeführten Insolvenz in Lettland anmelden können. Der Insolvenzverwalter wird dem Anschreiben an Ihren Gläubiger einen Vordruck beifügen, welcher nur noch vom Gläubiger ausgefüllt und zurückgesendet werden muss. Nach Eingang wird die Forderung aufgenommen und schon ist die sofortige Restschuldbefreiung Geschichte.

Die Insolvenz in Lettland bietet einige Vorteile – sich jedoch auf die sofortige Restschuldbefreiung zu verlassen, ist keine gute Option, da diese in nur wenigen Fällen erteilt wird. Wir empfehlen daher die Insolvenz in Lettland nur zu durchlaufen, wenn Sie Privatgläubiger, nicht jedoch Banken, Versicherungen oder Großkonzerne als Gläubiger haben. Sollte letzteres der Fall sein, empfehlen wir Irland, da bei der Insolvenz in Irland nach 12 Monaten automatisch Restschuldbefreiung erteilt und es in diesem Fall vollkommen unerheblich ist, ob ein Gläubiger seine Forderung angemeldet hat oder nicht – im Insolvenzverfahren in Irland ist nach 12 Monaten Schluss mit der Insolvenz.

Variante 2 der Lettland - Insolvenz – 50 % der Forderungssumme können bezahlt werden

Sofern Sie in der Lage sind mind. 50 % der Forderungssumme zu bezahlen, beträgt die Wohlverhaltensphase 6 Monate. Nach Ablauf von 6 Monaten erhalten Sie die Restschuldbefreiung und das Verfahren ist beendet.

Variante 3 der Insolvenz in Lettland – 20 % resp. 35 % der Forderungssumme können bezahlt werden.

Sofern Sie 1 Jahr nach Beginn der Insolvenz in Lettland mind. 35 % der Forderungssumme bezahlen können, wird das Verfahren mit der Erteilung der Restschuldbefreiung beendet.

Konnten Sie die 35 % nicht aufbringen, gibt es eine weitere Frist von 1 Jahr und 6 Monaten, in der Sie mind. 20 % der Forderungssumme bezahlen können, um das Verfahren danach durch Erteilung der Restschuldbefreiung zu beenden.

Variante 4 der Insolvenz in Lettland

Scheiden Variante 1–3 für Sie aus, kommt es zur Variante 4. Während des Insolvenzverfahrens in Lettland ist es nicht möglich, keiner geregelten Arbeit nachzugehen. Zuwendungen von Familienangehörigen werden nicht als Ihr Einkommen gewertet. In diesem Fall würde die Insolvenz zwar eröffnet, allerdings der Entlastungsplan nicht vom Gericht akzeptiert. Daher muss zwingend Einkommen durch Ihre persönliche Arbeitsleistung erzielt werden. Während der Wohlverhaltensphase wird pauschal ⅓ Ihres Einkommens an die Gläubiger ausgegeben.

Wenn die von den Gläubigern angemeldete Forderungssumme 30.000,– EUR nicht überschreitet, beträgt die Wohlverhaltensphase 1 Jahr.

Für den Fall, dass die angemeldete Forderungssumme bei Ihrer Insolvenz in Lettland 30.001,– EUR bis 150.000,– EUR beträgt, liegt die Wohlverhaltensphase bei 2 Jahren.

Bei einer Forderungssumme ab 150.001,– EUR beträgt die Wohlverhaltensphase 3 Jahre.

Pfändungsfreibetrag während der Insolvenz in Lettland

Der Pfändungsbetrag lässt sich leicht errechnen. ⅓ des monatlichen Einkommens wird zur Tilgung der Schuld an die Gläubiger genutzt. Dies bedeutet: Bei einem Einkommen von 900,– EUR werden 300,– EUR zur Tilgung der Schulden an die Gläubiger ausgegeben. Zu beachten ist, dass es einen Mindestbetrag gibt, welcher während der Insolvenz in Lettland an die Gläubiger ausgegeben werden muss. Dieser beträgt 166,67 EUR.

Insolvenzantrag in Lettland und Gerichtsverfahrenskosten

Der Antrag auf Insolvenz kann seit 2020 elektronisch bei Gericht eingereicht werden. Dem Antrag sind alle Schuldtitel und Dokumente beizulegen, aus welchen sich Ihre Schulden ergeben. Anders als bei der Insolvenz in Irland müssen Sie in Lettland nachweisen, dass Sie Schulden haben. Alle Dokumente, die bei Gericht eingereicht werden, müssen in die lettische Sprache übersetzt sein. Dies kann im Einzelfall zu sehr hohen Kosten führen, im Durchschnitt von bis zu 1.000,– EUR.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie nicht über alle Dokumente verfügen, aus denen sich Ihre Schulden ergeben, empfehlen wir Ihnen die Insolvenz in Irland, da hier keine hohen Beweisanforderungen bestehen.

Die Gerichtsgebühr in Höhe von 1.000,– EUR sowie die 70,– EUR Verfahrensgebühr müssen vor Eröffnung des Antrags überwiesen werden.

Das Insolvenzverfahren in Lettland kann nicht eröffnet werden, wenn: