Insolvenz in Europa

in
0-12
Monaten
schuldenfrei

Rechtssichere EU-Insolvenz mit erfahrenen Juristen

Eine EU-Insolvenz ist ein vollständig anerkanntes Entschuldungsverfahren innerhalb der Europäischen Union. Wird das Verfahren in einem Mitgliedstaat eröffnet und erfolgreich beendet, hat das für Sie dieselbe rechtliche Wirkung wie eine Insolvenz in Deutschland – inklusive vollständiger Restschuldbefreiung.

Nach Erteilung der Restschuldbefreiung gilt:
Gläubiger verlieren endgültig das Recht, ihre Forderungen durchzusetzen. Pfändungen, Kontosperren oder negative Einträge bei Banken und Auskunfteien dürfen nicht mehr erfolgen. Die alten Schulden sind rechtlich erledigt.

Für Sie bedeutet das: Ein sauberer Neustart. Klar. Rechtskräftig. Europäisch anerkannt.

Wir bieten

Rechtssicher EU-Insolvenz von erfahrenen Juristen und Anwälten

Schnelles Verfahren

kurze Verfahrenszeiten von weniger als 12 Monaten bis die Restschuldbefreiung erteilt wird.

Steuerschulden Erlass

Steuerschulden werden je nach Land der Insolvenz erlassen.

Einfaches Verfahren

Einfacheres Insolvenzverfahren welches keine Bestrafung und Stigmatisierung des Schuldner vorsieht.

Höhere Freibeträge

Höhere Pfändungsfreibeträge für ein würdevolles Leben.

Forderungen Erlass

Forderungen aus deklitscher Handlung und Steuerschulden können erlassen werden.

Faire Verwalter

Insolvenzverwalter welche den Fokus auf Entschuldung und nicht Bestrafung haben.

Visafast Service

Besonders attraktiv sind folgende Länder innerhalb der Europäischen Union

Eine erteilte Restschuldbefreiung und eine Insolvenz in einem EU Mitgliedstaat wird von allen EU Mitgliedstaaten anerkannt.

Die Europäische Union hat in den letzten Jahrzehnten bedeutende Fortschritte bei der Harmonisierung von Gesetzen und Verordnungen gemacht, um den EU-Bürgern im Rahmen der Personenfreizügigkeit keine Nachteile entstehen zu lassen. Trotz der Unterschiede in den nationalen Rechtssystemen der 27 Mitgliedstaaten ist es gelungen, einheitliche Regelungen zu schaffen, die von allen Mitgliedsländern anerkannt werden. Ein wichtiger Meilenstein in diesem Prozess war die Verabschiedung der Europäischen Insolvenzverordnung im Jahr 2015, die am 26.06.2017 in Kraft getreten ist. Lesen Sie hier das Gesetz in voller Länge:

Die Verordnung (EU) 2015/848 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Mai 2015

Diese Verordnung (Die Verordnung (EU) 2015/848 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Mai 2015) regelt detailliert, wie sich die Mitgliedstaaten im Rahmen einer EU-Insolvenz zu verhalten haben, welche Fristen und Anerkennungen gelten und welche Gerichte zuständig sind.

Insbesondere Artikel 20 der Europäischen Insolvenzverordnung spielt hierbei eine zentrale Rolle:

Artikel 20
Wirkungen der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
(1) Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nach Artikel 3 durch ein Gericht eines Mitgliedstaats wird in allen anderen Mitgliedstaaten anerkannt, sobald die Entscheidung im Staat der Verfahrenseröffnung wirksam ist.
(2) Die Wirkungen des Insolvenzverfahrens auf Rechte Dritter an Gegenständen, die sich zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats befinden, bestimmen sich nach dem Recht dieses Mitgliedstaats.

Dieser Artikel stellt sicher, dass eine erteilte Restschuldbefreiung in einem EU-Mitgliedstaat von allen anderen Mitgliedstaaten anerkannt wird. Dies bedeutet, dass ein Schuldner, der in einem Mitgliedstaat eine Restschuldbefreiung erlangt hat, auch in allen anderen Mitgliedstaaten von seinen Schulden befreit ist.

Die Europäische Insolvenzverordnung ist ein hervorragendes Beispiel dafür, wie die EU durch einheitliche Regelungen die Rechtssicherheit für ihre Bürger erhöht und grenzüberschreitende Verfahren erleichtert. Indem alle Mitgliedstaaten diese Verordnung anerkennen und befolgen, wird ein reibungsloser Ablauf von Insolvenzverfahren innerhalb der EU gewährleistet und den Bürgern ein hohes Maß an Schutz und Sicherheit geboten.
Die Personenfreizügigkeit oder auch genannt die Reise und Niederlassungsfreiheit

In der Europäischen Union sind EU-Bürger (Privatperson) und nach den Gesetzen eines Mitgliedstaats gegründete Gesellschaften (Firma) mit Sitz innerhalb der EU berechtigt, sich in jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union (siehe oben die Mitgliedsländer) niederzulassen (Wohnsitz). Auch in dem Fall das die Privatperson schulden hat kann diese Ihren Wohnsitz verlegen.

Die Niederlassung (Wohnsitz) ist definiert als die tatsächliche Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit (Arbeit oder Selbständigkeit) mittels einer festen Einrichtung (Wohnung) in einem anderen Mitgliedstaat auf unbestimmte Zeit.

Geregelt ist die Niederlassungsfreiheit in Art. 49 bis Art. 55 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).
Warum ein Wohnsitz in einem anderen EU-Mitgliedsland verlagert wird ist vollkommen unerheblich, da Ihnen dieses Recht als EU-Staatsbürger uneingeschränkt zusteht.

Ob Ihnen nun:

- die Steuern in Irland besser gefallen
- die Gesetze in Schweden oder Finnland
- die Mietpreise oder Grundstückspreise in Spanien
- oder Sie einfach mehr Geld für Ihre Arbeit in Frankreich bekommen

spielt bei der Durchführung des Rechts der Niederlassungsfreiheit in Europa keine Rolle. Es steht Ihnen frei, aus welchem Beweggrund auch immer, Ihren Lebensmittelpunkt (COMI) in einen anderen EU-Mitgliedstaat zu verlegen.

Eine EU Insolvenz ist Legal und Rechtssicher

Eine EU-Insolvenz ist weder illegal noch moralisch fragwürdig.

Es existiert kein Straftatbestand, der die Durchführung eines europäischen Insolvenzverfahrens verbietet. „Insolvenztourismus“ ist ein populäres Schlagwort – juristisch jedoch bedeutungslos.

Die Grundlage bildet eine verbindliche EU-Verordnung, die Ihre Rechte als europäischer Bürger schützt und die Anerkennung dieser Verfahren in allen Mitgliedstaaten sicherstellt. Solange eine EU-Insolvenz innerhalb der europäischen Verordnung und der jeweiligen nationalen Vorschriften umgesetzt wird, ist sie vollständig legal.

Die Freizügigkeit, die Niederlassungsfreiheit und der freie Zugang zu europäischen Rechtssystemen gehören zu den höchsten Gütern der EU. Genau darauf stützt sich die Möglichkeit, ein Verfahren im europäischen Ausland durchzuführen.Viele Juristen ignorieren bis heute, dass europäisches Recht nationales Recht überlagert. Aus Bequemlichkeit, fehlender Expertise oder schlicht aus Angst vor zusätzlicher Arbeit wird die EU-Insolvenz in Deutschland und anderen Mitgliedstaaten oft vorschnell als „unzulässig“ abgetan.

Das Ergebnis: veraltete Beratung, starre Denkweisen und Lösungen, die dem Mandanten nicht dienen. Der Europäische Gerichtshof, das EU-Parlament und der Rat arbeiten seit Jahren daran, diese Sichtweise aufzubrechen. Die Realität ist klar: Die europäischen Regelwerke ermöglichen bessere, schnellere und rechtssichere Wege aus der Überschuldung – wenn man sie beherrscht.Europainsolvenz.de setzt gemeinsam mit der Kanzlei Rieger und Partner genau hier an.

Wir kennen die Verordnungen, die Praxis der Gerichte und die operative Umsetzung in Spanien, Irland und Lettland. Wir sorgen dafür, dass jedes Verfahren sauber strukturiert, rechtskonform und europäisch anerkannt abgeschlossen wird.

Fazit:
Eine EU-Insolvenz ist legal. Glasklar geregelt. Europarechtlich geschützt.
Und für viele Menschen der klügste Weg in einen echten wirtschaftlichen Neustart

Die Vorteile für unsere Mandanten

Europainsolvenz.de arbeitet exklusiv mit der Kanzlei Rieger und Partner zusammen, einem der wenigen Anbieter, die EU-Insolvenzen in Spanien, Irland und Lettland vollständig strukturiert, rechtssicher und mit klarer Erfolgsquote umsetzen. Genau dort, wo andere Dienstleister scheitern, beginnt unsere Arbeit: präzise, effizient und tief im europäischen Insolvenzrecht verankert.Wir führen Mandanten durch komplexe Verfahren, die ohne Spezialwissen kaum beherrschbar sind. Denn eine EU-Insolvenz bedeutet, gleichzeitig mit mindestens drei Rechtsordnungen zu arbeiten – dem nationalen Recht des Insolvenzstaats, der EU-Insolvenzverordnung und den Normen des Herkunftslands. Wer diese Mechanik nicht versteht, riskiert Verfahrensfehler, Anfechtungen und den Verlust der Entschuldung. Wir verhindern genau das.Der Aufbau des Center of Main Interests (COMI) ist der erste operative Schritt. Entscheidend ist jedoch die präzise Umsetzung des gesamten rechtlichen Rahmens: richtige Struktur, saubere Dokumentation, korrekte Antragstellung, rechtskonforme Abwicklung. Unser Team sichert den gesamten Prozess – lückenlos und mit klaren Standards aus der Kanzleipraxis.

Europainsolvenz.de übernimmt die vollständige Begleitung:
vom ersten Strukturaufbau bis zur finalen Restschuldbefreiung. Jede Lösung wird individuell auf die Situation des Mandanten abgestimmt und entspricht exakt den Anforderungen der relevanten Gerichte und Behörden. Durch jahrelange Erfahrung, tiefes Fachwissen und eine operative Nähe zu den europäischen Insolvenzsystemen erzielen wir stabile und belastbare Ergebnisse.

Der Effekt für Mandanten:
ein kontrollierter Ablauf, kurze Entschuldungsfristen und ein rechtssicherer Neustart ohne Unsicherheiten.Europainsolvenz.de – umgesetzt mit der Expertise der Kanzlei Rieger und Partner. Für einen klaren Weg aus der Überschuldung und in eine neue wirtschaftliche Zukunft.

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