EU Insolvenz - Insolvenz im Ausland - schuldenfrei in 12 Monaten

Eine Insolvenz im Ausland bietet im Vergleich zu einer Insolvenz in Deutschland oder Österreich viele Vorteile. Zum einen ist die Dauer der Insolvenz deutlich kürzer, zum anderen sind die Verfahren einfacher und schneller.

So ist die Restschuldbefreiung bei der Insolvenz im Ausland, z.B. in

innerhalb von 12 Monaten

innerhalb von 9 Monaten–3 Jahren

innerhalb von 12–16 Monaten erreichbar

Vorteile einer Insolvenz im Ausland

  • Insolvenz-irland-icon-1
    Schnelle Restschuldbefreiung nach 12 Monaten
  • Insolvenz-irland-icon-6
    Kein Verlust der Reputation und des gesellschaftlichen Ansehens
  • Insolvenz-irland-icon-5
    Hoher Pfändungsfreibetrag – 3.500,– EUR und mehr sind keine Seltenheit –, im Vergleich zu Deutschland* 1.250,– EUR mehr im Monat
  • Insolvenz-irland-icon-10
    Sie können vor und während der Insolvenz Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft sein.
  • Insolvenz-irland-icon-11
    Eigenständiges Auftreten am Wirtschaftsmarkt, ohne sich dritter Personen bedienen zu müssen; gesichtswahrend in der Geschäftswelt
  • Insolvenz-irland-icon-9
    Sicherung von Immobilien möglich
  • Insolvenz-irland-icon-2
    Kreditkarte und Bankkonto während des Insolvenzverfahrens
  • Insolvenz-irland-icon-7
    Zeitersparnis bei der Wohlverhaltensphase im Vergleich zu Deutschland* um 2,5 Jahre, zu Österreich* um 5 Jahre, zu Schweden* um 5 Jahre
  • Insolvenz-irland-icon-8
    Volle Kontrolle über die Geschäftstätigkeit ohne finanzielle Einbußen vor und während der Insolvenz
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Eine Insolvenz im Ausland ist für jeden möglich!

Eine Insolvenz im Ausland durchzuführen ist einfacher, als oft gedacht wird. Grundvoraussetzung, um eine Insolvenz im EU-Ausland durchzuführen, ist der Umzug in den jeweiligen europäischen Mitgliedsstaat, in welchem Sie die Insolvenz durchführen möchten.

Insolvenz im Ausland – der Umzug

Umzug mit Schulden ins Ausland zur Durchführung einer Insolvenz ist weder Insolvenzbetrug noch Straftat.

Der wohl größte Irrglaube ist, dass bei Schulden ein Umzug ins Ausland nicht möglich oder dies Insolvenzbetrug ist. Zunächst sei darauf verwiesen, dass das Gesetz keinen Tatbestand des Insolvenzbetrugs kennt. Weder im Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland noch in der Insolvenzverordnung gibt es einen Tatbestand, der den Wegzug ins Ausland zur Durchführung einer Insolvenz unter Strafe stellt.

Gläubiger werden gemäß der geltenden Rechtsprechung und Gesetzgebung z. B. von einem Deutschen, der die Insolvenz im Ausland Irland durchführen möchte, nicht beeinträchtigt. Denn schließlich haben die Gläubiger auch die Möglichkeit, ihre Forderung etwa in Irland anzumelden. Eine kürzere Verfahrensdauer bei der Insolvenz in Irland benachteiligt die Gläubiger ebenfalls nicht.

Jeder EU-Bürger darf sich in jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhalten.
Wir leben innerhalb der Europäischen Gemeinschaft in einem Rechtsraum, in dem Gesetze zum zwischenmenschlichen Umgang geschaffen wurden. Jeder Bürger der Europäischen Union hat das Recht, sich innerhalb dieser Gesetze frei zu entfalten und seine Interessen und Angelegenheiten zu verwirklichen.

Jeder, der sich an diese Gesetze hält und die Vorschriften beachtet, kann und wird nicht rechtswidrig oder verboten handeln. Die Europäische Union garantiert ihren Bürgern die Reise- und Niederlassungsfreiheit (Art. 49 bis Art. 55 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)).
Diese besagt, dass Sie sich das Land in Europa aussuchen können, in dem Sie leben oder Ihre wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen verwalten möchten. Dies impliziert ebenfalls, dass Sie sich das Land aussuchen können, in dem Sie Ihre Insolvenz abwickeln. Das Recht der Reise- und Niederlassungsfreiheit gilt universell. Es gibt keinen Ausschluss.

Gründe für einen Umzug ins EU-Ausland

Warum Sie Ihren Wohnsitz aus Deutschland ins Ausland verlagern, ist Privatsache. Das Gesetz macht hier keine Vorschriften. Ob Sie nun umziehen, weil
ist bei der Inanspruchnahme Ihrer Rechte unbedeutend. Die Reise- und Niederlassungsfreiheit ist ein Grundrecht eines jeden EU-Bürger und daher auch Ihres.

Das sagen unsere Mandanten

Erfahrungsbericht einer EU Insolvenz

Der Umzug ins EU-Ausland ist Pflicht

Insolvenz im Ausland – der Umzug aus Deutschland z. B. nach Irland oder Spanien ist notwendig – dies bedeutet aber nicht, dass Sie sich nicht mehr in Deutschland aufhalten dürfen.

Die EU-Insolvenz im Ausland setzt den Umzug in jenen EU-Mitgliedsstaat voraus, in welchem Sie die Insolvenz durchführen möchten. Die bedeutet jedoch nicht, dass unter allen Umständen Ihre gesamte Familie mit umziehen muss.

Insolvenz im Ausland seit 2000

Die Insolvenz im Ausland ist nicht neu. Bereits seit dem Jahr 2000 zieht es viele Deutsche ins Ausland, um die Insolvenz durchzuführen.

Aber nicht nur Deutsche reisen ins Ausland, um die Insolvenz durchzuführen. Auch Franzosen, Schweden, Österreicher, Niederländer ziehen in andere Mitgliedsländer, um von einer günstigeren Rechtsvorschrift bei der Insolvenz zu profitieren. Sie führen so die Insolvenz im Ausland erfolgreich durch.

Aufgrund der Tatsache, dass eine Insolvenz im Ausland alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union betrifft, wurde durch das Europäische Parlament die EU-Insolvenzverordnung erlassen (Verordnung [EU] 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.05.2015 über Insolvenzverfahren). Diese regelt die länderübergreifende Insolvenz.

Zu jedem Gesetz werden Erwägungsgründe definiert, welche sich sodann sinngemäß oder exakt im zu verabschiedenden Gesetz wiederfinden sollten. Auch bei der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.05.2015 über Insolvenzverfahren wurden durch das Europaparlament Erwägungsgründe geschaffen. In Punkt 8 der Erwägungsgründe zur Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.05.2015 über Insolvenzverfahren heißt es: „Zur Verwirklichung des Ziels einer Verbesserung der Effizienz und Wirksamkeit der Insolvenzverfahren mit grenz­überschreitender Wirkung ist es notwendig und angemessen, die Bestimmungen über den Gerichtsstand, die Anerkennung und das anwendbare Recht in diesem Bereich in einer Maßnahme der Union zu bündeln, die in den Mitgliedstaaten verbindlich ist und unmittelbar gilt.“

Weiter definiert die europäische Insolvenzverordnung, welcher Mitgliedsstaat für die Eröffnung einer Insolvenz zuständig ist.
Gemäß Art. 3 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.05.2015 über Insolvenzverfahren sind „für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Gerichte des Mitgliedstaats zuständig, in dessen Hoheitsgebiet der Schuldner den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen hat … Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen ist der Ort, an dem der Schuldner gewöhnlich der Verwaltung seiner Interessen nachgeht und der für Dritte feststellbar ist.‟

Ist z. B. Irland der Ort, an dem Sie für gewöhnlich der Verwaltung Ihrer Interessen nachgehen, können Sie in Irland die Insolvenz eröffnen, da die Gerichte in Irland für Sie zuständig sind. Der Insolvenz im Ausland steht Ihr Wohnsitz nicht im Weg.

Im Volksmund wird der Ort, an dem Sie der gewöhnlichen Verwaltung Ihrer Interessen nachgehen, „COMI‟ oder „Lebensmittelpunkt‟ genannt.

EU Insolvenz - Der Lebensmittelpunkt im Ausland

Zu dem Ort, an dem Sie Ihre gewöhnlichen Interessen verwalten, gehört jedoch nicht nur eine Mietwohnung, sondern auch z. B.

Das Gesetz sieht nicht vor, dass es der Ort ist, an dem Sie sich für gewöhnlich aufhalten. Die ominös kursierenden 185 Tage spielen hierbei keine Rolle. Es geht um den Ort, an dem Sie für gewöhnlich Ihr Leben verwalten. Auch aus dem Steuerrecht sind keinerlei Parallelen zu ziehen. Denn schließlich geht es nicht um den gewöhnlichen Aufenthalt, sondern um den Ort, an dem Sie für gewöhnlich Ihr Leben verwalten.

Hintergrund ist wieder einmal die Reise- und Niederlassungsfreiheit. Ihr Grundrecht! Schließlich können Sie nicht ein Grundrecht zur Reise- und Niederlassungsfreiheit haben und sich im Umkehrschluss zum Beweis, dass sich Ihr Lebensmittelpunkt z. B. in Irland befindet, über mehrere Monate am Stück dort aufhalten müssen. Denn auch nach Ihrem Umzug zur Durchführung einer Insolvenz im Ausland gilt die Reise- und Niederlassungsfreiheit unverändert weiter. Jede Einschränkung wäre ein Verstoß gegen Ihr Grundrecht, welches Ihnen als Bürger der EU zusteht. Somit können Sie selbstverständlich auch nach Ihrem Umzug ins Ausland nach Deutschland oder Österreich bzw. überall dahin reisen, wohin es Ihnen beliebt.

Die Kernfrage, die sich nun stellt, ist, wie der Nachweis über den Ort, an welchem Sie für gewöhnlich Ihren Leben verwalten, vor Gericht geführt wird. Die Antwort hierauf ist ganz einfach. Ein Blick in die europäische Insolvenzverordnung zeigt, dass es eine Reihe von Fristen gibt, innerhalb derer geprüft wird, ob der Lebensmittelpunkt kürzlich verlagert wurde. Denn nicht in jedem Fall wird geprüft. So heißt es in Art. 3 Satz 1 Absatz 3 und 4 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.05.2015 über Insolvenzverfahren:

„Bei einer natürlichen Person, die eine selbständige gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit ausübt, wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, dass der Mittelpunkt ihrer hauptsächlichen Interessen ihre Hauptniederlassung ist. Diese Annahme gilt nur, wenn die Hauptniederlassung der natürlichen Person nicht in einem Zeitraum von drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in einen anderen Mitgliedstaat verlegt wurde.‟
„Bei allen anderen natürlichen Personen wird bis zum Beweis des Gegenteils vermutet, dass der Mittelpunkt ihrer hauptsächlichen Interessen der Ort ihres gewöhnlichen Aufenthalts ist. Diese Annahme gilt nur, wenn der gewöhnliche Aufenthalt nicht in einem Zeitraum von sechs Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in einen anderen Mitgliedstaat verlegt wurde.‟

Die Insolvenz im Ausland als Selbstständiger

Dies heißt: Haben Sie zur Durchführung einer Insolvenz im Ausland den Mittelpunkt Ihrer hauptsächlichen Interessen als Selbstständiger innerhalb der 3 Monate verlagert, und stellen Sie innerhalb dieser Zeit den Insolvenzantrag, müssen Sie dem Gericht gegenüber beweisen, dass Sie z. B. in Irland gewöhnlich Ihre Interessen verwalten. Wird der Insolvenzantrag nach Ablauf dieser Frist eingereicht, gilt die Vermutungsregelung im Gesetz. Die umfangreiche Beweisführung ist dann nicht mehr notwendig. Gleiches gilt natürlich auch für Arbeitnehmer, allerdings mit der Frist von 6 Monaten.

Dies sollte jedoch nicht dazu führen, dass keine Beweise gesammelt werden, um den Ort der hauptsächlichen Interessen zu belegen. Denn ergibt sich aus den bei Gericht eingereichten Unterlagen nicht, dass Sie z. B. in Irland wohnen und Irland der Ort ist, an welchem Sie Ihre hauptsächlichen Interessen verwalten, kann die Eröffnung der Insolvenz abgelehnt werden.

Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Insolvenz im Ausland rechtssicher vorzubereiten, damit diese schnell und zügig erfolgt.

Jeder Mitgliedsstaat der Europäischen Union erkennt die Restschuldbefreiung in einem anderen Mitgliedsstaat an.

Jedes Mitgliedsland hat eine in einem anderen Mitgliedsland durchgeführte Insolvenz anzuerkennen. Ein ähnliches Beispiel ist der EU-Führerschein: Jedes Mitgliedsland hat den in einem anderen Mitgliedsland erworbenen Führerschein anzuerkennen. Das Gleiche gilt bei der Insolvenz. Wie beim Führerschein sind die gesetzlichen Vorschriften zu erfüllen und einzuhalten.

Sicherlich stellen Sie sich die Frage, wo der Haken/Trick ist. Beides besteht einzig und allein in der Einhaltung der geltenden Vorschriften.

Es ist einfach, sich an Gesetze zu halten, denn dafür sind sie gemacht. Gemeinsam mit unseren Juristen und Partnerkanzleien sorgen wir dafür, dass bei der Durchführung Ihrer Insolvenz die Gesetze und Vorschriften eingehalten und erfüllt werden. Damit können wir eine schnelle und einfache Entschuldung garantieren.

EU Insolvenz FAQ

Eine EU-Insolvenz im Ausland kann jede natürliche Person durchlaufen, die eine EU-Staatsbürgerschaft besitzt und Ihren Lebensmittelpunkt in dem Land nachweist, in dem die Insolvenz durchgeführt werden soll. Es gelten jedoch in jedem EU-Land unterschiedliche Kriterien, die erfüllt sein müssen, um die Insolvenz durchführen zu können. Hier geht es vor allem um die Schuldsumme und um die Art der Forderung. In Irland zum Beispiel können Sie eine EU-Insolvenz erst durchlaufen, wenn Sie mindestens 20.000,– EUR Schulden haben. In Lettland liegt dieser Betrag bei 5.000,– EUR. Bei der Insolvenz in Spanien gibt es zudem eine Obergrenze. Diese liegt bei 5.000.000,– EUR an Verbindlichkeiten.
Eine Insolvenz im Ausland kann unterschiedlich lange dauern. Die exakte Dauer der Insolvenz hängt vor allem von einer guten Vorbereitung und detaillierten Einreichung ab. In Lettland kann eine Insolvenz schon nach 6 bis 9 Monaten zu Ende sein. In Irland dauert die Insolvenz immer 12 Monate, während in Spanien eine Verfahrenszeit zwischen 12 und 16 Monaten vorgesehen ist.

Pauschal gesehen macht eine Insolvenz im Ausland natürlich dort am meisten Sinn, wo die Obliegenheiten am angenehmsten sind und das Verfahren schnell und unkompliziert zu durchlaufen ist. Dies ist vor allem in Irland der Fall. Neben den höchsten Freibeträgen, die Ihnen zum Leben gelassen werden, sind Sie dort bereits nach 12 Monaten schuldenfrei. Des Weiteren sind Ihre Mitwirkungspflichten während der Insolvenzzeit sehr angenehm: So behalten Sie während der Insolvenz im irischen Ausland Ihr Konto unter Eigenverantwortung, müssen also nicht permanent um Erlaubnis fragen, um eine Überweisung zu tätigen, und Sie werden in Irland auch nicht wie ein Mensch zweiter Klasse behandelt. Bei der Insolvenz in Irland möchte man Ihnen eine reelle zweite Chance geben.

Neben Irland kann eine Insolvenz aber auch in anderen EU-Staaten interessant sein. So haben Spanien, Lettland und Frankreich deutlich bessere Gesetze, die zur Restschuldbefreiung führen, als das in Deutschland oder Österreich der Fall ist.

Hauptgrund ist die deutlich schnellere Verfahrenszeit, bis man wieder normal am Wirtschaftsleben teilnehmen kann. Des Weiteren werden Sie bei einer Insolvenz im Ausland auch nicht, wie in Deutschland oder Österreich häufig der Fall, vom Insolvenzverwalter genötigt und wie ein Verbrecher behandelt. Im EU-Ausland bekommen Sie trotz schlechter SCHUFA-Auskunft direkt eine Kreditkarte und ein unlimitiertes Bankkonto.

Oftmals bietet die Insolvenz im Ausland aber noch einen weiteren ganz wichtigen Punkt, der nachhaltig das eigene Leben in positive Bahnen lenken kann: Sie lernen das Leben außerhalb Ihrer gewohnten Umgebung kennen. Für viele Mandanten war der Schritt in die Auslandsinsolvenz ein großer Step auf der Karriereleiter. Auslandserfahrung, ganz gleich ob als Selbstständiger, Unternehmer oder Arbeitnehmer, sorgt immer für eine höhere Reputation bei zukünftigen privaten Begegnungen und geschäftlichen Gesprächen.

Eine Insolvenz im Ausland sollten Sie daher nicht nur an den Hard Facts wie Zeit und Einfachheit bemessen – Sie sollten stattdessen auch die unermesslichen Chancen während dieser Zeit sehen. Neue (internationale) Freunde, komplett neue, aufregende Arbeitsmärkte und ein deutlich höheres Gehalt zum Beispiel in Irland sind neben dem Kennenlernen anderer Kulturen und Lebensweisen sowie oftmals auch bekömmlicherem Essen nur einige positive Nebenaspekte bei der Durchführung einer Insolvenz im Ausland.

Grundsätzlich lassen sich innerhalb der EU (fast) alle Schulden mit Durchführung einer Privatinsolvenz im Ausland länderübergreifend restschuldbefreien. So ist es einem Spanier möglich, nach Portugal auszuwandern, um dort mit einer Insolvenz Schulden, die er bei einer französischen Bank hat, zu eliminieren.

Genauso kann ein Pole nach Tschechien auswandern, um Schulden aus Litauen loszuwerden. Demzufolge ist es jedem Deutschen oder Österreicher auch möglich, in Irland Schulden aus dem Heimatland loszuwerden.

Hierbei bedarf es allerdings immer einer genauen Prüfung, ob auch wirklich alle Schulden im jeweiligen Land anerkannt werden. In vielen Ländern werden zum Beispiel Schulden aus Straftaten, die im Zusammenhang mit Steuern oder Sozialabgaben stehen, nicht restschuldbefreit.
In Deutschland zum Beispiel sorgt §302 der InsO für eine ganze Reihe an Ausnahmen, also Schulden, die in Deutschland nicht restschuldbefreit werden. Im irischen Insolvenzrecht existiert ein solcher Paragraph nicht, daher werden bei der Insolvenz im Ausland normalerweise deutlich mehr Verbindlichkeiten restschuldbefreit.

Ausgenommen von der Restschuldbefreiung mittels einer Privatinsolvenz im Ausland sind in der Regel Unterhaltsforderungen für Ihre leiblichen Kinder.

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